Verwaltungskosten
Die Auslagen für die Verwaltung des Hauses darf je Kalenderjahr und Quadratmeter der Nutzfläche des Hauses der Betrag, der dem jeweiligen Kategorie A-Mietzins entspricht, verrechnet werden. Dies unabhängig davon, ob die Kosten für die Verwaltung des Hauses tatsächlich höher oder niedriger als dieser Pauschalbetrag sind und ob der Hauseigentümer die Verwaltung des Hauses selbst durchführt oder sie einer professionellen Hausverwaltung übergeben hat.
Bei Vermietung im Teil- und Nichtanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes sowie bei Wohnungseigentumshäuser gibt es keine gesetzliche Regelung der Verwaltungskosten.
Hier ist die Höhe der Verwaltungskosten abhängig von der getroffenen Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Kosten für Grundbuchsauszüge, Firmenbuchauszüge etc. sowie für Porto und Kopien können bei Vereinbarung an die Kunden weiterverrechnet werden.
Für Kopien ist dabei ein Satz von € 0,58 üblich.
Verwaltungskosten- pauschale | pro m2 |
---|---|
2022 | 3,89 Euro |
2023 | 4,35 Euro |
2024 | 4,47 Euro |
2025 | 4,47 Euro |