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Berichte in der Zeitung Haus & Eigentum

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Erst kürzlich ist in den Medien wieder Kritik an der sozialen Treffsicherheit von Gemeindewohnungen aufgeflammt. Was eine Anfang des Jahres 2015 vom OVI in Auftrag gegebene Studie deutlich ausgesprochen hatte, bestätigt eine Analyse der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung. Die derzeitige Belegung im Gemeindebau hat schon lange nichts mehr mit sozialer Bedürftigkeit gemein.

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Der OGH (7 Ob 148/15p) hat in einer aktuellen Entscheidung die gemeinsame Haftung einer vermietenden Wohnungseigentümerin (vertragliche Haftung) und der Eigentümergemeinschaft (deliktische Haftung) für einen Hauszugang gebilligt, der nicht ausreichend beleuchtet und trotz eines Niveauunterschieds von über einem Meter nur durch eine 22 cm hohe Stützmauer begrenzt war. Grundlage hierfür sind einerseits vertragliche Verkehrssicherungspflichten des Vermieters und andererseits die deliktische Bauwerkshaftung nach § 1319 ABGB.

 

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„Leistbares Wohnen“ ist eine zentrale politische Forderung, praktisch über alle Parteien hinweg, eine Forderung, der jede/r auf den ersten Blick wahrscheinlich zustimmen würde, zählt Wohnen nun einmal zu den Grundbedürfnissen des Menschen.

Allerdings wird selten konkret definiert, was unter „Leistbarem Wohnen“ verstanden wird.

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