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Die Pläne von SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher bezüglich einer Mietpreisobergrenze sind aus Sicht des Österreichischen Haus und Grundbesitzerbundes (ÖHGB) „realitätsfern“ und ein „Diktat“, das einen „Markteingriff der Sonderklasse“ darstelle. Die Haus- und Grundbesitzer seien mit Thermenerhaltung, Verbot der Inflationsanpassung auf Richtwerte und Steuerreform schon sehr belastet worden.

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„Das ist ja alles realitätsfremd“, so reagiert Dr. Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus und Grundbesitzerbundes (ÖHGB) auf die Aussagen der SPÖ Bautensprecherin Becher. Prunbauer führt aus: „Die Steuerreform wirkt sich nachweislich negativ auf die Investitionen im Immobilienbereich aus und schädigt massiv Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. In der Novelle von 2015 wurde die Erhaltung der Thermen bereits den Vermietern umgehängt und dann gab es kürzlich noch das Verbot der Inflationsanpassung auf die Richtwerte als Draufgabe – das ist irgendwann nicht mehr auszuhalten.“

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Erst kürzlich ist in den Medien wieder Kritik an der sozialen Treffsicherheit von Gemeindewohnungen aufgeflammt. Was eine Anfang des Jahres 2015 vom OVI in Auftrag gegebene Studie deutlich ausgesprochen hatte, bestätigt eine Analyse der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung. Die derzeitige Belegung im Gemeindebau hat schon lange nichts mehr mit sozialer Bedürftigkeit gemein.

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Dem Vernehmen nach bereitet der Gesetzgeber eine mehr oder weniger umfassende Reform des Mietrechts vor – es verdichten sich die Anzeichen dafür, dass ein entsprechender Entwurf bereits in Kürze der Öffentlichkeit vorgelegt wird.

Der vorliegende Newsletter beleuchtet vor dem Hintergrund legistischer und judizieller Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit die Ausgangsposition dieses Reformvorhabens.

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Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse liegt damit im öffentlichen Interesse. Sie bewirkt auch bei Kleinunternehmen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung. Das bedeutet: Erst der Umsatz ab dem 1. Jänner 2016 ist für die Frage der Registrierkassenpflicht maßgeblich; sie wirkt dann gegebenenfalls für den Einzelnen, der im Gesetz festgelegten Frist entsprechend, frühestens ab dem 1. Mai 2016.

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Beim Gespräch mit Haus- oder Wohnungseigentümern fällt uns auf, dass sie häufig glauben, eine Minderheit zu sein. Dieser Irrtum ist nicht nur weitverbreitet, er sitzt auch tief im Bewusstsein. Wahr ist allerdings: 60% der Österreicher leben im Eigentum. Ein Großteil der übrigen 40% hegt den Wunsch nach eigenen vier Wänden.

Was passiert, wenn einer Gesellschaft die Motivation genommen wird Eigentum zu schaffen?

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