Das Problem gibt es seit Fenster dicht sind: Schimmel. Das Problem betrifft nicht nur Altbauten. Richtiges Lüften ist wichtig, wird aber bei fehlender Lüftungstechnik die Ursache nicht beseitigen, sagen Experten.
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Vorbehalts- und Zuwendungsfruchtgenuss. Beim ersteren wird das Eigentum an einer Sache, z. B. an einem Zinshaus, übertragen, doch behält sich der Alt-Eigentümer das Fruchtgenussrecht vor und setzt die Vermietung fort. Beim Zuwendungsfruchtgenuss dagegen wird das Fruchtgenussrecht selbst an einen Dritten übertragen.
Ich habe ein Haus mit einer Wohnung und ehemaligen Lager- und Geschäftsräumen vermietet. Ein Rechtsanwalt hat den Mietvertrag mit einer Befristung auf fünf Jahre aufgesetzt. Ich wollte sichergehen, dass es bei Differenzen eine klare Rechtslage gibt. War es eigentlich notwendig, einen Vertrag abzuschließen?
Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) formuliert die Forderungen der Branche an die Politik: „Wir wollen die Baustellen aufzeigen, um die sich die Bundesregierung dringend kümmern sollte. Zentrales Anliegen der Immobilienbranche ist die nachhaltige Stärkung der Rechtssicherheit für Unternehmer und Verbraucher“
Bei der Vermietung meiner Wohnung ist mir leider ein bedauerlicher Fehler passiert. Ich habe bei der Größe statt 50 Quadratmeter 60 in den Mietvertrag hineingeschrieben. Ich hab das nicht absichtlich gemacht, aber nun stellt sich die Frage, ob der Mieter das Recht auf eine Mietzinsminderung hat.
Wir haben im Mietvertrag schriftlich vereinbart, dass Mieter und Vermieter ohne Angabe von Gründen mit einer dreimonatigen Frist kündigen können. Jetzt haben die Mieter aber binnen zwei Monaten gekündigt. Habe ich mich mit meiner Unterschrift, dass ich das Kündigungsschreiben erhalten habe, mit der kürzeren zweimonatigen Kündigungsfrist einverstanden erklärt?