Einer Vereinbarung, nach der der Fruchtgenussberechtigte dem Eigentümer die aus seiner Nutzung resultierende Wertminderung in Höhe der AfA abzugelten hat (sog. „Substanzwertabgeltung“), kommt in der Praxis immer größere Bedeutung zu.
Ich habe eine Wohnung an ein Paar vermietet. Eine Person ist nun ausgezogen und der verbleibende Mieter möchte Neuerungen im Vertrag nicht akzeptieren. Bin ich verpflichtet, nur den alten Vertrag vorzulegen?
Ing. Peter Hötzer, Vizepräsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes Steiermark, sieht die Entwicklung des Immobilienmarktes sehr positiv.
Wie kann sich aber ein Vermieter gegen Mieter schützen, die ihrer Wartungspflicht von mitvermieteten Heizthermen oder Warmwasserboiler nicht oder nur teilweise nachkommen?
Aus jüngster Sicht des BMF ist es praktisch unmöglich, dass ein Fruchtgenussberechtigter als „wirtschaftlicher Eigentümer“ anerkannt wird und damit zum AfA-Abzug berechtigt ist.
Der Energieausweis ist das „Pickerl für Ihre Immobilie“. Er dokumentiert den Energieverbrauch und die Emissionswerte eines Gebäudes und gibt Auskunft über die zu erwartenden Energiekosten. Mag. Gerhard Schnögl, Leiter der Beratungsstelle des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes Steiermark, und der Geschäftsführer der Firma ENERSPAR, Herr Froschauer erklären die Details.
Heuer gibt es sie wieder – die Indexanpassung der Richtwerte, nachdem im vorigen Jahr die Indexierung ein weiteres Mal durch einen gesetzgeberischen Eingriff (2. MILG) aufgeschoben wurde.