Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes – also immer dann, wenn der Vermieter Unternehmer, der Mieter aber Konsument ist – ist auch eine vertragliche Begründung von Erhaltungspflichten des Mieters unzulässig. Das heißt, der Vermieter muss für die Kosten der Reparatur oder Erneuerung aufkommen. Nur außerhalb des KSchG können Instandhaltungspflichten des Mieters vereinbart werden.
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, rät Prunbauer Immobilienkäufern sich vom Verkäufer eine Abrechnung geben zu lassen, um kalkulieren zu können.
Private Immobilienverkäufer machen sich oft nur wenig Gedanken über den Verkaufsprozess, bevor sie die eigene Wohnung oder das eigene Haus auf den Markt werfen. Dabei ist ein Immobilienverkauf mit großer finanzieller Tragweite verbunden. Vermeiden Sie daher „einfach einmal ein versuchsweises Inserat" zu schalten, sondern planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie genau!
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund Steiermark hat mit Frau Dr.iur. Susanne Schaffer, Beraterin des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund Steiermark für Vermietung & Verkauf von Immobilien, spezielle Tipps zusammengestellt.
Auch Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes spart nicht an Kritik. Eine solche generelle Unterschutzstellung von Häusern eines gewissen Alters sei für ihn ein maßlos übertriebener Objektschutz und in dieser Form unzumutbar.
Präsident Martin Prunbauer reagiert auf die Aussagen von BM Moser anlässlich einer Sitzung des Bautenausschusses: „Es ist erfreulich, dass BM Moser an den wohnrechtlichen Vorgaben im Regierungsprogramm 2017-2022 festhält!“
Wer in Österreich eine Immobilie besitzt und diese vermietet, weiß, wie sehr die geltenden Regelungen im Mietrecht Eigentümer bei der Verwaltung ihrer Immobilien beschränken.
Martin Prunbauer wurde auf zwei weitere Jahre zum Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB) gewählt. Prunbauer ist Rechtsanwalt in Wien.
„Rund 60% der Österreicherinnen und Österreicher leben im Eigentum und haben damit Immobilieneigentum. Egal ob sie dieses Eigentum vermieten oder nicht, Änderungen im Mietrecht betreffen alle Haus- und Wohnungsbesitzer“, erklärt der einstimmig wiedergewählte ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer.