Präsident Martin Prunbauer, bezeichnet die Änderung als „eine demokratiepolitisch bedenkliche Vorgangsweise, zumal die in der Novelle vorgesehenen Maßnahmen eigentumsfeindlich und völlig unausgewogen sind.“
ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer analysiert die ungewöhnlichen Aussagen der Arbeiterkammer, dass sich die Vermietung einer Eigentumswohnung doch nicht wie erwartet rechnen könnte.
Ende Juni wurde im Wiener Landtag im Schnellverfahren eine Novelle zur Wiener Bauordnung beschlossen, die entgegen den ursprünglichen Ankündigungen ohne externes Begutachtungsverfahren durchgeführt wurde. Deren Inhalt erweist sich nicht nur als eigentumsfeindlich, sondern auch kontraproduktiv und investitionsschädlich.
Einen Grund für den Aufstieg von Airbnb in Österreich sieht der Anwalt auch im österreichischen Mietrecht: „Ungünstige Rahmenbedingungen tragen auch dazu beim dass in den letzten Jahren vermehrt Wohnungen zu Zwecken touristischer Vermietung auf den Markt gekommen sind.“
Das Modell Airbnb zeigt sehr deutlich, dass das Mietrecht reformiert werden muss. „Sobald sich die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für die Vermietung verbessert haben, wird deutlich mehr Angebot auf den Markt kommen und sich viele der Probleme von selbst erledigen“, ist der ÖHGB-Präsident überzeugt.
Der OGH hat in einem Einzelfall im Vollanwendungsbereich des MRG die Beurteilung, dass die Errichtung einer – für einen Lifteinbau aus feuerpolizeilichen Gründen notwendigen – Brandschutzwand anstelle eines Vorzimmerfensters den Umfang der von einem Mieter zu duldenden Maßnahmen nicht überschreite, gebilligt. Da das Vorzimmer kein Aufenthaltsraum sei und eine teilweise Kompensation durch die Herstellung von Lichtöffnungen erreicht werden hätte können, bedeute es keine Überschreitung des dem (Rekurs-)Gericht eingeräumten Ermessens, wenn es zum Ergebnis gelangte, dass die geplanten und bereits durchgeführten Maßnahmen dem Schonungsprinzip entsprechen.
Ein Fall aus der Praxis: Ein Vermieter vermietet Räumlichkeiten an den Betreiber eines Cafés. Eines Tages erhält der Vermieter Post mit der Information, dass festgestellt worden sei, dass in diesem Lokal (illegale) Glückspielautomaten betrieben werden, und dass derjenige für die korrekte Entrichtung der Abgaben haftet, der dies in seinem Verfügungsbereich erlaubt.