Anders als der private Grundstücksverkauf, der mit 30 % Immobilienertragsteuer besteuert wird, fällt der gewerbliche Grundstückshandel unter den normalen Einkommensteuersatz mit bis zu 55 %. Weiters unterliegt der gewerbliche Grundstückshandel der gesetzlichen Sozialversicherung, und es gibt keine Herstellerbefreiung.
Der OGH hat in einer aktuellen Entscheidung daran erinnert, dass ein Maklervertrag grundsätzlich auch stillschweigend abgeschlossen werden kann. Die Unterfertigung eines Besichtigungsscheins ist damit keine zwingende Voraussetzung für einen Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem abschließenden Interessenten im Falle des Vermittlungserfolgs.
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen aus einkommensteuerlicher Sicht unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich. „Liebhaberei“ hat zur Folge, dass die daraus resultierenden Verluste steuerlich nicht verwertet werden dürfen.
Die Rechtsgeschäftsgebühren für Wohnungsmietverträge sind bereits seit 11. November 2017 abgeschafft. Nun wurde auch die Gebühr für schriftliche Bürgschaftserklärungen, die beim Abschluss von Mietverträgen zu Wohnzwecken zur Absicherung des Vermieters abgegeben werden, gestrichen.
Zum unleidlichen Verhalten des Mieters als Kündigungsgrund und zur im Kündigungsverfahren anzustellenden Prognose im Hinblick auf Wiederholungs- bzw. Fortsetzungsgefahr.
„Nachbarschaftsstreitigkeiten können in langwierigen und emotional belastenden Verfahren münden, die mit hohen Kosten verbunden sein können“, sagt ÖHGB-PRäsident RA Dr. Martin Prunbauer.
Von seiten des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes heißt es, dass man erst die Begutachtung der neuen Bauordnung abwarten wolle. Sollte es durch die neue Widmungskategorie zu Teilenteignungen von Privateigentümern kommen, wolle man sich jedenfalls dagegen wehren.