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Unsere Leserin vermietete ihre Eigentumswohnung zweimal befristet an einen jungen Mann. Zuletzt wollte sie den Vertrag mit ihm nicht mehr verlängern, ließ sich aber dazu überreden, dem Mieter noch ein weiteres Jahr (befristet) in der Wohnung zuzugestehen. Jetzt möchte sie einen Schlussstrich ziehen und bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Fehler machen. „Welche Fristen muss ich beachten?“, fragt sie sich.

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Am 26.11.2018 fand im Grazer Steiermarkhof der 2. Wohnrechtstag des Haus- und Grundbesitzerbundes Steiermark statt. Die Veranstaltung war restlos ausgebucht: Mehr als 450 BesucherInnen ließen sich die Gelegenheit nicht entgehen, sich über aktuelle Entwicklungen und Brennpunkte sowie über fachliche „Dauerbrenner“ des Wohnrechts zu informieren.

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Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte unlängst über einen der beiden Befreiungstatbestände der Immobilienertragsteuer zu entscheiden. Demnach ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei, wenn diese in den letzten zehn Jahren zumindest fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wurde und dieser spätestens mit dem Verkauf aufgegeben wird.

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