Unsere Leserin vermietete ihre Eigentumswohnung zweimal befristet an einen jungen Mann. Zuletzt wollte sie den Vertrag mit ihm nicht mehr verlängern, ließ sich aber dazu überreden, dem Mieter noch ein weiteres Jahr (befristet) in der Wohnung zuzugestehen. Jetzt möchte sie einen Schlussstrich ziehen und bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Fehler machen. „Welche Fristen muss ich beachten?“, fragt sie sich.
Bei schriftlichen Mietverträgen fallen – außer bei Wohnzwecken - Rechtsgeschäftsgebühren an. Die Höhe hängt davon ab, ob der Vertrag befristet ist oder unbefristet.
Der OGH hat festgestellt, dass die auf einen Mietgegenstand entfallenden Kosten für Gas und Strom im Vollanwendungsbereich des MRG nicht unter den in § 21 Abs. 1 und 2 MRG normierten taxativen Katalog der Betriebskosten und öffentlichen Abgaben subsumiert werden können.
Bisher bekannte Warnhinweise wie Holzstangen, die an die Hausmauer angelehnt werden, bilden oft ein Hindernis und bergen Unfallgefahren. Für Blinde und Rollstuhlfahrer sind diese Holzstangen nicht nur ein Ärgernis, sie sind eine richtige Barriere.
Seit dem Inkrafttreten der Grundanteilsverordnung mit 1. Jänner 2016 ist für die Absetzung für Abnutzung bei Vermietungen maßgeblich, ob die Gemeinde mehr als 100.000 Einwohner hat oder der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Bauland über € 400,- liegt.
Am 26.11.2018 fand im Grazer Steiermarkhof der 2. Wohnrechtstag des Haus- und Grundbesitzerbundes Steiermark statt. Die Veranstaltung war restlos ausgebucht: Mehr als 450 BesucherInnen ließen sich die Gelegenheit nicht entgehen, sich über aktuelle Entwicklungen und Brennpunkte sowie über fachliche „Dauerbrenner“ des Wohnrechts zu informieren.
Der OGH hatte sich erneut mit der gerichtlichen Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels für Aufzugsanlagen bei erheblichen Unterschieden der objektiven Nutzungsmöglichkeiten im Wohnungseigentum zu befassen.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte unlängst über einen der beiden Befreiungstatbestände der Immobilienertragsteuer zu entscheiden. Demnach ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei, wenn diese in den letzten zehn Jahren zumindest fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wurde und dieser spätestens mit dem Verkauf aufgegeben wird.